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Aktuelle Analysen und Mitteilungen des HPZenner Clinical Research Institute (ZCRI).

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Aktuelle ZCRI-Analyse

DiGAs viel besser als ihr Ruf

Neueste ZCRI-Analyse zeigt: mindestens 83 % der dauerhaft BfArM-gelisteten DiGAs erfüllen härteste wissenschaftliche Kriterien des Nachweises der Wirksamkeit.

Presseerklärung · Tübingen, 1. September 2026

DiGAs viel besser als ihr Ruf

Überzeugende Wirksamkeitsevidenz für die große Mehrheit der dauerhaft gelisteten DiGAs nachgewiesen

Kritiker sollten wissenschaftliche Veröffentlichungen lesen

Tübingen, 1. September 2026. Mehr als eine Million Gesetzlich Versicherte nutzen oder nutzten hochmoderne DiGAs (auch APPs auf Rezept genannt) zur Behandlung oder Behandlungsunterstützung ihrer Krankheit: von der Depression bis zum Übergewicht – von Rückenschmerzen bis zum Tinnitus; das Spektrum der von Haus- oder Facharzt verschriebenen DiGAs ist breit. Sind oder waren diese DiGAs unwirksam? Immer wieder äußern Spitzen-Gesundheits-Akteure diese Meinung. „Keine nachweisbare Verbesserung der Versorgung“: so zuletzt AOK-Vorständin Reimann. Aktuelle aufwändige Analysen des ZCRI (HPZenner Clinical Research Institute) in Tübingen kommen dagegen zu einem ganz anderen Ergebnis: mindestens 83 % der dauerhaft BfArM-gelisteten DiGAs erfüllen härteste wissenschaftliche Kriterien des Nachweises der Wirksamkeit. Und: Für die große Mehrheit der dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelisteten digitalen Gesundheitsanwendungen ist überzeugende wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit öffentlich verfügbar. Die Untersuchung wertete öffentlich zugängliche Volltexte peer-reviewter wissenschaftlicher Arbeiten sowie zugängliche, begutachtete BfArM-Berichte aus.

Für dauerhaft gelistete DiGAs widersprechen die Ergebnisse damit pauschalen öffentlichen Aussagen, wonach die Wirksamkeit von DiGAs generell nicht oder nur unzureichend belegt sei. Nach der Analyse genügen die publizierten klinischen Daten mit wenigen Ausnahmen hohen wissenschaftlichen Standards und bieten Ärztinnen und Ärzten eine belastbare Grundlage für klinische Entscheidungen. Aber auch alle anderen Akteure, so ein Ergebnis der Analyse, sind gut beraten, die wissenschaftlichen Veröffentlichungen vor ihren eigenen Stellungnahmen zu lesen.

Peer-reviewed Publikationen sind entscheidend

Untersucht wurden Publikationen und begutachtete Berichte zu allen 47 im Oktober 2025 dauerhaft gelisteten DiGAs. Grundlage war eine systematische Literaturrecherche unter anderem in MEDLINE (PubMed), Current Contents, CC Med und GMS (LIVIVO) sowie Google Scholar. Die Evidenzgrade wurden nach Oxford-CEBM bewertet; berücksichtigt wurden sowohl statistische Signifikanz als auch Effektstärken.

Bei zahlreichen DiGAs zeigen gruppenkontrollierte Studien hohe oder mittlere Effektstärken. Hohe Effektstärken berichtet die Analyse beispielsweise für Anwendungen in den Bereichen Angststörungen, Depressionen, Diabetes, Stress und Burnout, Harnblase/Prostata, Rückenschmerzen, Rauchentwöhnung, Schlafstörungen und Tinnitus.

Gleichzeitig macht die Untersuchung eine wesentliche Lücke sichtbar: Für 18 DiGAs lagen zum Untersuchungszeitpunkt Oktober 2025 keine begutachteten Publikationen vor. Ihre dauerhafte Listung stützt sich offensichtlich auf die nur dem BfArM vorliegenden Berichte. Ärztinnen und Ärzten fehlt damit jedoch eine öffentlich zugängliche wissenschaftliche Grundlage, um die Wirksamkeit selbst zu beurteilen und eine fundierte Verordnungsentscheidung zu treffen.

Dauerhafte Listung allein ersetzt keine publizierte Evidenz

Die Analyse zieht daraus eine klare Konsequenz: Eine dauerhafte Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis allein kann eine zeitnah veröffentlichte Evidenz nicht ersetzen. Für die Akzeptanz in der ärztlichen Versorgung ist entscheidend, dass die zugrunde liegenden Ergebnisse auch für Verordner nachvollziehbar und wissenschaftlich überprüfbar veröffentlicht werden.

Als praktikablen Weg schlägt die Analyse vor, dass Hersteller die letzte Fassung des beim BfArM eingereichten Studienreports öffentlich zugänglich machen, beispielsweise auf der Homepage der jeweiligen DiGA. Dadurch könnten Ärztinnen und Ärzte auch dann eine begutachtete und zitierfähige Entscheidungsgrundlage erhalten, wenn noch keine Veröffentlichung in einem wissenschaftlichen Journal vorliegt.

Transparenz stärkt Vertrauen in digitale Gesundheitsanwendungen

Für die weitere Entwicklung empfiehlt die Analyse, die publizierte Evidenzbasis konsequent auszubauen. Nach der Listung sollten peer-reviewte Ergebnisse zeitnah veröffentlicht und Effektstärken systematisch berechnet und berichtet werden. Zusätzlich seien Studien mit längeren Beobachtungszeiträumen sowie Real-World-Beobachtungsstudien wünschenswert.

Fazit: Die öffentlich verfügbare Studienlage zeigt für die überwiegende Mehrheit der untersuchten DiGAs eine überzeugende Wirksamkeitsevidenz auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Zugleich besteht bei einem Teil der Anwendungen erheblicher Nachholbedarf bei der Veröffentlichung. Mehr Transparenz würde Ärztinnen und Ärzten die Verordnungsentscheidung erleichtern und zugleich das Vertrauen in das DiGA-Verzeichnis stärken.

Quelle:
DiGA-Kurzreport – Öffentlich zugängliche Wirksamkeitsdaten als Grundlage evidenzbasierter, ärztlicher Verschreibungen, ZCRI Analyses 8.1 (2026), H.P. Zenner Clinical Research Institute.
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